
Wir suchen Dich!
Wir sind stets auf der Suche nach motiviertem Personal für unsere Veranstaltungen. Ergreifen Sie heute die Chance und bewerben Sie sich für ein spannendes Arbeitsumfeld.
Aktuelle Jobangebote
Ort:
Mannheim
Hauptversammlung
Als einzige europäische Fachmesse mit Kongress vereint die FeuerTrutz sowohl bauliche, anlagentechnische als auch organisatorische Brandschutzlösungen.
25.-26.06.2025
Ort:
Mannheim
Maimarkt
Der Maimarkt Mannheim ist Deutschlands größte Regionalmesse und zählt zu den traditionsreichsten Veranstaltungen dieser Art.
25.04.-05.05.2026
02.- 06.10.2022
19.-26.10. 2022
26.-28.10. 2022
01.-03.11. 2022
08.-10.11. 2022
15.-18.11. 2022
17.-19.11. 2022
Aktuelle Jobangebote
Abrechnungsmodelle
Messehostess (m/w/d),
Servicepersonal,
Catering
Hier handelt es sich um eine weisungsgebundene Tätigkeit. Ort, Zeit, Pausen, Kleidung sind festgelegt und Sie arbeiten für einen festen Auftraggeber. Somit werden die Kriterien einer selbstständigen Arbeit nicht erfüllt, die Abrechung muss über eine kurzfristige Beschäftigung mit Lohnsteuerabzugsmerkmalen erfolgen (= 70 Tage-Regelung) Nachzulesen: Urteil des Hessischen Landessozialgericht
Kurzfristig beschäftigt
Promotion
Auch die Tätigkeit von Promotern unterliegen einer abhängigen Beschäftigung, da auch hier kein unternehmerisches Risiko getragen wird. Ausnahmen: wenn keine Anweisungen vom Auftraggeber erteilt werden, Arbeitszeit und Arbeitsort frei wählbar sind UND der/die Promotor ausschließlich erfolgsabhängige Provision erhält. Sind diese Kriterien erfüllt kann über Gewerbeschein abgerechnet werden.
Kurzfristig beschäft mit Ausnahmen
Moderator
m/w/d
Die Tätigkeit als Moderator gilt nur dann als freiberuflich („künstlerisch“), wenn durch die Moderation eine „schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbracht wird, d.h. eine Leistung, in der die individuelle Anschauungsweise und die besondere Gestaltungskraft des Vortragenden zum Ausdruck kommen
Selbstständige Tätigkeit
Dolmetscher
m/w/d
Dolmetscher/ Übersetzer sind normalerweise freiberuflich tätig, wenn Sie die entsprechende fachliche kompetenz nachweisen können. Ein Abschluss z.B. als geprüfter Dolmetscher/ Übersetzter oder ein Hochschulabschluss ist hier für die Freiberuflickeit unabdingbar
